§ 1 Allgemeines

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Aufträge oder Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.

 

§ 2 Geltungsbereich

1.) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2.) Begriffbestimmungen

a) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

b) Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

c) Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3.)  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.

 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

1.) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise und technischen Daten können sich ändern. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung / Rechnung zustande. Die Preise gelten für 1 Monat ab Datum der Auftragsbestätigung / Rechnung. Bei allen Preisangaben ist die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer zu beachten. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden unsere am Liefertag gültigen Preise verrechnet.

2.) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3.) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem, schriftlichen oder telefonischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Ansonsten gilt als Annahmebestätigung der Beginn der Bearbeitung der Bestellung, ohne dass hierüber eine gesonderte Mitteilung erforderlich ist.

4.) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die etwaig bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5.) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Angabe von Terminen stellt sonst lediglich einen voraussichtlichen Zeitpunkt dar. Sollten wir die voraussichtliche Lieferzeit einmal um mehr als zwei Wochen überschreiten, wird der Kunde darüber informiert und ihm der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt. Wir sind berechtigt Teillieferungen durchzuführen.

6.) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns nicht gespeichert.

7.) Der Auftrag ermächtigt die Firma JK Chiptuning, Unteraufträge zu erteilen, und Probefahrten, sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

8.) Die Firma JK Chiptuning ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1.) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2.) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3.) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4.) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5.) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6.) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

§ 5 Fernabsatzgesetz

1.) Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2.) Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Das Paket ist frankiert an uns zu senden.

3.) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

4.) Das Rückgaberecht besteht bei Software nur für original versiegelte Ware.

5.) Für Sonderbestellungen oder speziell für den Kunden angefertigte Artikel ist bei der Bestellung eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Brutto - Rechnungsbetrages zu leisten. Diese Waren sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.

6.) Reifen, Felgen oder Kompletträder dürfen nicht montiert gewesen sein, auch kein Montageversuch darf unternommen worden sein. Bei der Rückgabe müssen die Felgen, Reifen oder Kompletträder weitestgehend mit dem original Verpackungsmaterial verpackt werden.

7.) Passt ein laut des Tuning-Konfigurators passendes Produkt nicht auf das ausgewählte Fahrzeug, ist auch nach Ablauf des 14 tägigen Rückgaberechts (k) ein Rückgaberecht gegeben.

 

§ 6 Preise / Zahlungsbedingungen

1.) Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern sich das Angebot an Verbraucher richtet. Bei Unternehmern versteht sich der Preis netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der angegebenen Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

2.) Die Zahlung erfolgt sofort gegen Bar, Kartenzahlung, Nachnahme, oder Vorauskasse sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Nachlässe oder Skontierungen sind ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht möglich. Wird bei der Auftragserteilung eine Vorrauszahlung vereinbart, so ist diese vor Arbeitsbeginn zu leisten.

3.) Rechnungen sind sofort fällig. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

§ 7 Gefahrenübergang

1.) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2.) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunde über.

3.) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4.) Eine Versicherung für den Fall, dass bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.

 

§ 8 Gewährleistung

1.) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2.) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4.) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

5.) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6.) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).

7.) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, wenn:

a) der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat,

b) die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung. Ölverbräuche müssen nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen. sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30% darüber liegen. Alle Teile die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden.

c) Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Motoröl, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln die unter Gewährleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden.

d) die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

e) die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden.

f) das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird,

g) das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert wird. Ansprüche auf Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen.

 

§ 9 Haftungsbeschränkungen

1.) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3.) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper-und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 10 Besondere Hinweise / Abnahme / Sorgfaltspflicht

Soweit durch Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrtgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ - Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen
1.)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

2.) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Reutlingen (Landgericht Stuttgart sowie Amtsgericht Reutlingen). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Disclaimer: Haftungsausschluss

 

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